Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnehmerinformationen

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

    • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der ascon Business-Akademie GmbH & Co. KG, vertreten durch ascon Business-Akademie Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch Geschäftsführer Stefan Auer, Lina-Ammon-Straße 19, 90471 Nürnberg, Deutschland, Tel.: +49 (0) 911 – 14 89 86 80, E-Mail: info@as-con.de, Internet: https://ascon-akademie.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.
    • Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
    • Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Teilnehmer Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    • Die Leistungen des Veranstalters richten sich ausschließlich an Unternehmer gem. Ziffer 1.3. dieser AGB. Der Veranstalter kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Teilnehmer dem Veranstalter seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweis erforderlichen Daten sind vom Teilnehmer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
    • Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Teilnehmers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Veranstalter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
  2. Vertragsgegenstand

    • Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Seminaren, Workshops, Trainings und Lehrgänge, Netzwerkveranstaltung, Arbeitskreise (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt.
    • Für Verträge über die Lieferung von Aktionsgutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Veranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können von Teilnehmer über die Website ausschließlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
    • Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte des Veranstalters gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter überlässt dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Software, Toolbox, E-Books) in elektronischer Form und räumt dem Teilnehmer Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe der Ziffer dieser AGB ein.
    • Gegenstand des Vertrages kann abhängig von der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowohl der einmalige als auch der regelmäßige Bezug von Leistungen (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Veranstalter, dem Teilnehmer die geschuldete Leistung innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu erbringen.
  3. Leistungen des Veranstalters

    • Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Live-Veranstaltungen und die Lieferung von digitalen Inhalten über seine Website an. Der Inhalt der Veranstaltung bzw. der digitalen Inhalte ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
    • Die Präsenz-Veranstaltungen finden an von dem Veranstalter ausgewählten Veranstaltungsorten oder in den Räumlichkeiten des Teilnehmers statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.
    • Die vom Veranstalter angebotenen Online-Live-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
    • Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte gem. Ziffer 2.3. werden ausschließlich in elektronischer Form unter Einsatz entsprechender technischer Mittel bereitgestellt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen zum Abruf der digitalen Inhalte findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
    • Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
    • Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.
  4. Vertragsschluss bei Online-Bestellungen und Vertragssprache

    • Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu bestellen.
    • Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Bestellformular abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online- Bestellformulars. Nach Eingabe der Daten im Online- Bestellformular und durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte(n) und in den virtuellen Warenkorb gelegte(n) Leistung(en) ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Ferner kann der Teilnehmer eine rechtsverbindliche Bestellung auch per Telefon oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter abgeben.
    • Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von 5 Tagen annimmt,
      • indem er dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Übersendung eines Tickets für die ausgewählte Veranstaltung, Auftrags- bzw. Bestellbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer ist, oder
      • indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 9.8..

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.

      • Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Teilnehmer in seinem Nutzerkonto auf der Website des Veranstalters einsehen, sofern der Teilnehmer vor Absendung der Bestellung ein Nutzerkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden im System des Veranstalters gespeichert und können vom Teilnehmer unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Nutzerkonto eingesehen und abgerufen werden.
      • Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
      • Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
      • Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
  1. Vertragsschluss bei Bestellungen per individueller Kommunikation

    • Sofern der Teilnehmer den Rechnungsbetrag mit der Zahlungsart Rechnung bezahlen möchte, kann dieser neben einem Vertragsschluss bei Online-Bestellungen auch per Telefon oder per E-Mail eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Veranstalter richten.
    • Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Teilnehmer ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail).
    • Dieses Angebot kann der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter durch Annahmeerklärung per E-Mail, per Brief oder durch Zahlung des vom Veranstalter angebotenen Entgelts innerhalb ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Teilnehmers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Veranstalter weist den Teilnehmer in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Teilnehmer dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.
    • Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  2. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

    • Der Teilnehmer hat die Leistungen des Veranstalters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Veranstalter:
      • alle erforderlichen Informationen und Daten, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen

sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.

      • Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
      • Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Teilnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
  1. Lieferung von Tickets

Die Tickets für die vom Teilnehmer bestellten Veranstaltungen werden diesem ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail überlassen.

  1. Lieferung und Einlösen von Rabattcodes

    • Rabattcodes werden dem Teilnehmer per Download oder per E-Mail überlassen.
    • Der Teilnehmer kann pro Bestellung nur einen Rabattcode einlösen.
    • Der Teilnehmer hat den Rabattcode vor Abschluss des Bestellvorgangs über die Website einzulösen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Rabattcodes für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.
    • Der Betrag der Bestellung darf nicht den Wert des Rabattcodes unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Rabattcodes entsprechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Rabattcode an den Teilnehmer zu erstatten.
    • Soweit der Wert des Rabattcodes den Betrag der Bestellung unterschreitet, hat der Teilnehmer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Veranstalter zu erstatten. Hierfür kann der Teilnehmer eine von dem Veranstalter angebotene Zahlungsart auswählen.
    • Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Rabattcodes findet nicht statt.
    • Der Rabattcode ist auf Dritte übertragbar und kann von dem jeweiligen Inhaber vor Leistungserbringung beim Veranstalter mit schuldbefreiender Wirkung eingelöst werden. Der Rabattcode kann nicht eingelöst werden, soweit der jeweilige Inhaber nicht berechtigt oder geschäftsunfähig ist oder diesem die Vertretungsberechtigung fehlt und der Veranstalter hierüber Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hat.
  2. Entgelt und Zahlungsbedingungen

    • Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preise in EURO und sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    • Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
    • Sofern eine Bereitstellung der digitalen Inhalte in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Teilnehmer, wenn der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat. Es können z.B. Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) entstehen.
    • Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
    • Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
    • Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.
    • Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Veranstalters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Teilnehmers gefährdet wird, so ist der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
    • Der Teilnehmer kann den Rechnungsbetrag nach seiner Wahl mit nachstehender/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen:
    • Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Falls der Teilnehmer nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbar. Bei der Zahlungsabwicklung kann sich PayPal auch der Dienste Dritter bedienen. Für den Fall, dass der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer in Vorleistung geht (z.B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt dieser seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Teilnehmer konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Eine Annahme der Abtretungserklärung des Veranstalters setzt eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung durch PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister voraus. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses abzulehnen. Im Fall der Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Teilnehmer den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Der Teilnehmer kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Veranstalter bleibt für allgemeine Anfragen des Teilnehmers z.B. zu der Dienstleistung, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften zuständig.
    • Bei Auswahl der Zahlungsart „WooCommerce Payments“ bietet der Veranstalter dem Teilnehmer verschiedene Zahlungsmethoden über den Zahlungsdienstleister Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA (nachfolgend „WooCommerce“) an. Die einzelnen über WooCommerce angebotenen Zahlungsarten werden dem Teilnehmer auf der Website des Veranstalters mitgeteilt. WooCommerce kann sich weiterer Zahlungsdienste zur Zahlungsabwicklung bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Teilnehmer ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu WooCommerce sind unter https://woo.com/de/payments/
    • Bei Auswahl der Zahlungsart „Kreditkarte über WooCommerce Payments“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA (nachfolgend „WooCommerce“). Der Rechnungsbetrag ist nach Abschluss der Bestellung sofort zur Zahlung fällig. WooCommerce behält sich vor, eine Adress- und Bonitätsprüfung durchzuführen und die Zahlungsart bei negativer Adress- und Bonitätsprüfung abzulehnen. Weitere Informationen erhält der Teilnehmer im Bestellvorgang sowie unter https://woo.com/de/payments/.
    • Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ wird der Rechnungsbetrag fällig, nachdem die Leistung vollständig erbracht und in Rechnung gestellt wurde. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahlungsart „Rechnung“ nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Veranstalter den Teilnehmer in seinen Zahlungsinformationen auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
  3. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

    • Zur Teilnahme an der bestellten Veranstaltung sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.
    • Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten.
  4. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

    • Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art der Veranstaltung gem. Ziffer (z.B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online-Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.
    • Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 11.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
    • Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.
  5. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

    • Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
    • Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
    • Der Teilnehmer erhält das gezahlte Entgelt umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu bestellen. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
  6. Rücktritt des Veranstalters

    • Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
    • In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
  7. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers – Stornierungen

    • Der Teilnehmer kann bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die gebuchte Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
    • Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt vollständig zurückerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Teilnehmer bei der Buchung der Veranstaltung verwendet hat.
  8. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien

    • Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
    • Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.
    • Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
    • Im Falle einer Buchung von Online-Live-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte auch in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
  9. Mängelhaftung, Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten

    • Für die digitalen Inhalte gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
    • Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form per Download bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
    • Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters keine anderslautenden Regelungen ergeben, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen.
    • Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder Vervielfältigungen dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
    • Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Teilnehmer die vertraglich geschuldete Entgelt vollständig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des Entgelts vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte durch den Veranstalter nicht statt. Bei Abonnementverträgen wird die Rechtseinräumung für die Dauer des jeweiligen Abonnements eingeräumt.
  10. Nennung als Referenzkunden

    • Der Veranstalter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Teilnehmers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Teilnehmer kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Veranstalter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
    • Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Website und/oder Social-Media-Kanälen des Veranstalters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Teilnehmers erfolgen. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
  11. Haftung

    • Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
      • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
      • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
      • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
      • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
        • Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 16.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
        • Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
  1. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Veranstalters während der Vertragslaufzeit nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Veranstalter die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.

  1. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

    • Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
    • Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.
  2. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen

    • Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
    • Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
    • Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.
  3. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Abonnementverträgen

    • Der Abonnementvertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und wird unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monate (Mindestlaufzeit) geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Abonnementvertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Abonnementvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um 12 Monate und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
    • Das Entgelt für Abonnementverträge wird jeweils zu Beginn des vertraglich geschuldeten Zeitintervalls im Voraus zur Zahlung fällig.
    • Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder diese dem Veranstalter mitzuteilen.
    • Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
    • Abonnementverträge können in Schrift-, Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) oder in elektronischer Form über die vom Veranstalter auf seiner Website vorgehaltene Kündigungsschaltfläche gekündigt werden.
  4. Geheimhaltung und Datenschutz

    • Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
      Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
    • Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
    • Sofern und soweit der Veranstalter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Teilnehmers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
  5. Änderungsvorbehalt der AGB

    • Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Teilnehmer nicht zumutbar. Der Veranstalter wird den Teilnehmer über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Teilnehmer angenommen. Der Veranstalter wird den Teilnehmer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
    • Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
      • soweit der Veranstalter hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
      • soweit der Veranstalter damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
      • soweit der Veranstalter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
      • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Teilnehmer ist; oder
      • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Teilnehmer.
        • Das Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.
  1. Schlussbestimmungen

    • Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.
    • Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
    • Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 14. März 2024